- Das Klettern am Bunker ist nur mit dem DAV-Toprope, bzw. das Vorsteigen mit dem DAV-Vorstiegsschein möglich! (Oder einer höherwertigen Kletterlizenz.) Zum Vorsteigen ist zudem erforderlich, dass ihr die Benutzung von Exen und an manchen Routen auch das Fädeln beherrscht. An manchen Umlenkern sind Ringe, keine Karabiner, wie sonst in Kletterhallen üblich.
Alle Ausnahmen von dieser Regel müssen abgesprochen sein. - Die Nutzung der Kletteranlage geschieht auf eigene Gefahr.
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Anfänger sind verpflichtet, die Einweisung in sicherheitstechnische Belange nur von Übungsleitern im Rahmen angebotener Kurse zu erlernen und erfahren.
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Klettern im Vorstieg ist nur für erfahrene Kletterer mit entsprechender Ausbildung erlaubt. Die vorsteigende Person verpflichtet sich, jede Zwischensicherung einzuhängen. Umlenkungen sind redundant einzurichten.
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Einrichten eines top-rope: Seil durch den Umlenker fädeln bzw. wenn vorhanden, in beide Karabiner einzuhängen. Redundanz!
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Seilfreies Klettern ist nur im Boulderbereich, über dem Kiesbett gestattet.
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Vereine, Schulen und diverse Organisationen haften in vollem Ausmaß für die Personen, die sie auf das Gelände des Bunkers mitnehmen. Mindestens eine verantwortliche Person über dem 18. Lebensjahr unterschreibt diese Kletterordnung und haftet damit für die mitgebrachten Personen.
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Kinder unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer erziehungsberechtigte Person oder einer erwachsenen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, klettern. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen abweichend davon ohne Aufsicht klettern sofern sie eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.
Wichtig!!! Bitte Einverständniserklärung mitbringen, oder diese vor Ort am Bunker von einem Elternteil unterschreiben lassen. Einverständniserklärungen für Kinder sind am Bunker oder unter www.der-bunker.net im Downloadbereich als PDF-Datei erhältlich.
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Das Betreten des an der Südseite gelegen Vordachs ist Kindern nur unter direkter Aufsicht eines/einer Erziehungeberechtigten oder Trainers gestattet. Bei Jugendlichen stimmen die Eltern durch Unterzeichnen der Einverständniserklärung zu, dass diese auch das Vordach betreten dürfen. Der Zustieg zum Vordach erfolgt ausschließlich über die gemauerte Steinwand.
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Die SVGO übernimmt keinerlei Haftung. Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Für selbstverantwortete Schäden an Personen oder Sachen muss ich selber aufkommen. Für eigenen oder durch dritte Personen verursachte Personen- oder Sachschäden gilt die privatrechtliche Auseinandersetzung. Die Haftung auf Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.
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Den Anweisungen von Kletterwand-Betreuern ist Folge zu leisten.